Allgemeine Geschäftsbedingungen des Power & Fitness Centers Regensburg

§ 1 Geltungsbereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen; Basis der Nutzung des Fitnessstudios

(1) Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge der Power & Fitness GmbH mit natürlichen Personen zur Benutzung des Fitnessstudios, soweit im Einzelfall nichts anders vereinbart wurde.
(2) Die Nutzung des Fitnessstudios erfolgt im Rahmen des Probetrainings, auf Basis einer Mitgliedschaft (Regel- oder Vorauszahlermitgliedschaft) oder aber auf Basis einer Zehnerkarte oder einer Tageskarte. Bei einer Regelmitgliedschaft werden die Beiträge monatlich entrichtet, bei einer Vorauszahlermitgliedschaft wird der Beitrag als Gesamtbetrag im Voraus entrichtet.

§ 2 Beginn und Dauer einer Mitgliedschaft (Regelmitgliedschaft und Vorauszahlermitgliedschaft)

(1) Die Mitgliedschaft beginnt mit Vertragsschluss.
(2) Der Vertrag hat eine Grundmindestlaufzeit. Diese wird im Antrag auf Mitgliedschaft definiert. Während dieser Zeit ist eine Kündigung nur aus wichtigem Grund zulässig
(3) Wenn das Vertragsverhältnis nicht spätestens einen Monat vor Ende der Grundmindestlaufzeit gekündigt wird, verlängert sich die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(5) Die Kündigung bedarf stets der Textform. Für den Zeitpunkt der Kündigung ist der Zugang der Kündigung in Textform bei der Power & Fitness GmbH maßgeblich.
(6) Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich. Personen vor Vollendung des 16. Lebensjahres können nicht Mitglied werden.

§ 3 Tageskarte/10-Punkte Karte

(1) Der Inhaber einer Tageskarte oder einer 10-Punkte Karte hat Anspruch auf die unter § 4 aufgeführten Leistungen.
(2) Die Tageskarte und die 10-Punkte Karte verlieren drei Jahre ab dem Kaufdatum ihre Gültigkeit.
(3) Bei kurzzeitigem oder vorübergehendem Verlassen des Fitnessstudios, nach Einlösung der Tageskarte oder Einlösen der Punktekarte, ist ein erneuter Einlass nicht möglich. Bei einem erneuten Einlass wird erneut eine Tageskarte oder ein Punkt der 10 Punkte Karte eingelöst.
(4) Die 10-Punkte Karte ist übertragbar.

§ 4 Umfang der geschuldeten Leistungen

(1) Die Mitgliedschaft berechtigt zur Nutzung des gesamten Sport- und Fitnessstudio-Bereiches einschließlich der Sanitäranlagen (WC, Dusche).
(2) Hauptöffnungszeiten des Fitnesscenters sind Montag bis Freitag 10:00 – 20:00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen 10:00 – 16:00 Uhr. Außerhalb dieser Öffnungszeiten steht Mitgliedern der Zutritt zum Fitnesscenter mittels Mitgliedskarte zu. Eine Betreuung durch Angestellte des Fitnesscenters findet außerhalb der Hauptöffnungszeiten nicht statt.
(3) Dienstleistungen, die zur Benutzung der Fitnesscentereinrichtungen erforderlich sind, (insbesondere Gerätebetreuung) sind vom monatlichen Mitgliedsbeitrag umfasst.
(4) Für eine darüber hinausgehende, zusätzliche und individuelle Betreuung fällt eine zusätzliche Gebühr an. Preise und Leistungsumfang können der Preisliste im Fitnesscenter entnommen werden.
(5) Die Power & Fitness GmbH garantiert nicht, dass dem Mitglied zu jeder Zeit alle gewünschten Geräte zur Verfügung stehen. Es werden lediglich so viele Geräte vorgehalten/bereit gestellt, dass im Rahmen einer üblichen Auslastung des Fitnesscenters mit einer Nutzungsmöglichkeit ohne unzumutbare Wartezeit zu rechnen ist.

§ 5 Startpaket und Preise

Die Preise für Tageskarten und 10-Punkte Karten, die Höhe der Mitgliedsbeiträge und deren Fälligkeit sowie die Höhe des Startpakets können der Preisliste im Fitnesscenter entnommen werden.

§ 6 Sondertarife

(1) Die von der Power & Fitness GmbH angebotenen Sondertarife können nur gewählt werden, wenn die hierfür gegebenen Voraussetzungen durch das Mitglied erfüllt werden und die Erfüllung dieser Voraussetzungen gegenüber der Power & Fitness GmbH in zureichender Form nachgewiesen wird.
(2) Das Mitglied ist verpflichtet, bei Wegfall der Voraussetzungen für einen Sondertarif dies der Power & Fitness GmbH unverzüglich mitzuteilen. Mitglieder in einem Schüler-/Studententarif sind zudem verpflichtet, jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines Jahres einen entsprechenden Nachweis zur Prüfung bei der Power & Fitness GmbH vorzulegen oder in Kopie einzusenden.
(3) Erlangt die Power & Fitness GmbH Kenntnis davon, dass die Voraussetzungen für einen Sondertarif bei einem Mitglied entfallen sind oder kommt das Mitglied den Nachweisobliegenheiten in Abs. 2 nicht nach, ist die Power & Fitness GmbH berechtigt, den Sondertarif auf den regulären Tarif umzustellen und künftig die Beiträge des regulären Tarifs abzubuchen.
(4) Wurden trotz Fehlens der Voraussetzungen für einen Sondertarif lediglich dessen ermäßigte Beiträge eingezogen, ist die Power & Fitness GmbH berechtigt, auch rückwirkend die Differenz zu den Monatsbeiträgen des Normaltarifs einzuziehen.

§ 7 Verzug/Kündigungsrechte der Power & Fitness GmbH

(1) Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrages, der mindestens einem Monatsbeitrag entspricht, in Verzug, so berechtigt dies die Power & Fitness GmbH drei Wochen nach Eintritt der Fälligkeit, den Vertrag ordentlich zum Ablaufdatum zu kündigen, die restlichen Monatsbeiträge sofort fällig zu stellen und den Zugang zum Fitnessstudio mit sofortiger Wirkung zu sperren.

(2) Bezahlt das Mitglied während der Kündigungsfrist den dann gemäß Abs. 1 fälligen Gesamtbetrag wird die Power & Fitness GmbH die Zugangssperre wieder aufheben.

(3) Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

(4) Im Falle einer Kündigung wegen Zahlungsverzugs gemäß Abs. 1 sowie im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund behält sich die Power & Fitness GmbH ausdrücklich vor, Schadensersatzansprüche gegen das Mitglied gemäß den gesetzlichen Regelungen geltend zu machen.

§ 8 Kündigung durch das Mitglied

(1) Das Mitglied ist insbesondere unter folgenden Umständen zu einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt:
1. Bei Eintritt einer Schwangerschaft.
2. Bei Eintritt einer Erkrankung, aufgrund derer die fortgesetzte Nutzung der Angebote der Power & Fitness GmbH unmöglich oder schädlich wäre.
3. Bei Verlegung des Wohnsitzes des Mitglieds an einen Ort, der mehr als 150 km vom Fitnesscenter entfernt liegt.
(2) In den Fällen des Abs. 1 Nr. 1 und 2 wird die Kündigung nur wirksam, wenn zusätzlich zu der Kündigung ein Attest eines unabhängigen Facharztes des jeweils betroffenen Fachgebietes, das die Erkrankung oder Schwangerschaft bestätigt und aus dem sich ergibt, dass eine sportliche Tätigkeit des Kunden nicht mehr möglich ist, bei der Power & Fitness GmbH im Original eingereicht wird. Bei einer Kündigung nach Abs. 1 Nr. 3 sind eine An- und Abmeldebestätigung mit der Kündigung vorzulegen.
(3) Eine Kündigung des Mitglieds, gleich aus welchem Grund, muss der Power & Fitness GmbH in Textform zugehen.
(4) Mit Beendigung der Mitgliedschaft hat das Mitglied die ihm ausgehändigte Mitgliedskarte bei der Power & Fitness GmbH abzugeben. Erfolgt die Rückgabe nicht bis spätestens 14 Tage nach Beendigung der Mitgliedschaft, so wird die in § 11 Abs. 1 genannte Verlustgebühr fällig.
(5) Kündigt das Mitglied eine Vorauszahlermitgliedschaft aus einem der in Abs. 1 genannten Gründe, so ist die Power & Fitness GmbH berechtigt, die Mitgliedschaft mit Rückwirkung zum Beginn des Vertragszeitraumes, in dem die Kündigung erfolgt auf eine Regelmitgliedschaft umzustellen und etwaige Differenzbeträge zwischen der Vorauszahlermitgliedschaft und der Regelmitgliedschaft zurückzufordern.

§ 9 Hausordnung

(1) Bei der Nutzung des Fitnessstudios unterliegt das Mitglied der in dem Center geltenden Hausordnung. Die Hausordnung kann insbesondere Regelungen über Bekleidung, Gerätebenutzung, Nutzungszeiten und Verhalten im Fitnessbereich beinhalten.
(2) Das Personal ist befugt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung oder der Sicherheit oder der Hausordnung nötig ist, im Einzelfall Weisungen zu erteilen. Das Mitglied hat den Weisungen Folge zu leisten.

§ 10 Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte

(1) Die mit der Mitgliedschaft erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sind nicht auf Dritte übertragbar.
(2) Das Mitglied verpflichtet sich gegenüber der Power & Fitness GmbH, die ihm ausgehändigte Mitgliedskarte nur höchstpersönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Das Mitglied verpflichtet sich weiterhin, jeden Verlust der Mitgliedskarte bei der Power & Fitness GmbH zu melden.

§ 11 Folgen des Verlustes der Mitgliedskarte bzw. deren Überlassung an Dritte

(1) Bei Verlust der Mitgliedskarte wird auf Kosten des Mitglieds Ersatz beschafft. Die Kosten betragen 30,00 € für eine Mitgliedskarte.
(2) Nutzt eine dritte Person unbefugt die Mitgliedskarte des Mitglieds und ist diese Nutzung darauf zurückzuführen, dass die Mitgliedskarte dem Dritten durch das Mitglied vorsätzlich oder fahrlässig überlassen worden ist oder, dass das Mitglied einen Verlust der Gegenstände nicht rechtzeitig angezeigt hat, so ist das Mitglied verpflichtet, für jede Nutzung eines Power & Fitness GmbH Fitnesscenters durch den Dritten einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 50,00 € zu zahlen. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist, reduziert sich der Schadensersatz auf den nachgewiesenen Betrag. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch die Power & Fitness GmbH bleibt unberührt.

§ 12 Zugangsberechtigung zu einem Power & Fitness GmbH Fitnessstudio

Das Mitglied ist nur dann zur Nutzung berechtigt, wenn es sich bei Zutritt durch seine Mitgliedskarte ausweisen kann.

§ 13 Haftungsbeschränkung

(1) Die Power & Fitness GmbH haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Mitglieds. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von der Power & Fitness GmbH, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht der Power & Fitness GmbH zählt insbesondere, aber nicht ausschließlich die fortlaufende Bereitstellung der in § 4 der AGB genannten Einrichtungen.
(2) Dem Mitglied wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in die Power & Fitness GmbH zu bringen. Von Seiten der Power & Fitness GmbH werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen. Das Deponieren von Geld- oder Wertgegenständen in einem durch die Power & Fitness GmbH zur Verfügung gestellten Spind begründet keinerlei Pflichten von der Power & Fitness GmbH in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände.
(3) Die Nutzung der von der Power & Fitness GmbH zur Verfügung gestellten verschließbaren Spinde dürfen von dem Mitglied ausschließlich während seiner Anwesenheit im Fitnessstudio genutzt werden. Bei vertragswidriger Nutzung ist die Power & Fitness GmbH berechtigt, diese zu öffnen.

§ 14 Zustimmung zur Datenerhebung und -verwertung

(1) Bei Betreten der Power & Fitness GmbH werden die auf der Mitgliedskarte gespeicherte Mitgliedsnummer sowie das Datum und Uhrzeit erfasst und gespeichert. Sie dienen ausschließlich der Überwachung unbefugter Nutzungen und werden sonst in keiner Weise verwendet oder Dritten zugänglich gemacht.
(2) Die Power & Fitness GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister, soweit dies der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses dient oder zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist.
(3) Das Fitnessstudio wird durch Videokameras überwacht. Zweck der Überwachung ist die Sicherheit der Mitglieder und die Aufklärung von Straftaten. Der Umstand der Beobachtung und die überwachten Bereiche werden durch Hinweisschilder bekannt gemacht. Die einschlägigen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden eingehalten.

§ 15 Sonstiges

(1) Mündliche Absprachen neben diesem Vertrag sind nicht getroffen worden. Jede Änderung dieses Vertrages bedarf der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel selbst.
(2) Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten oder mit Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis gegen die Power & Fitness GmbH aufrechnen. Hiervon ausgenommen sind vertragliche Individualvereinbarungen.

Stand: April 2019